Brandschutz­prüfung

Unsere Leistungen

Als Prüfsachverständige für Brandschutz bieten wir Ihnen eine schutzzielorientierte und bauordnungsrechtlich konforme Prüfung von Bauvorhaben. Aufgrund unserer fachlichen Expertise gewährleisten wir Ihnen die unabhängige Prüfung der brandschutztechnisch relevanten Planungsunterlagen sowie die bauseitige Überprüfung der genehmigungskonformen Ausführung.

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Prüfung des vorbeugenden Brandschutzes

Im Zuge des Baugenehmigungsverfahrens müssen nach Art. 62 der Bayerischen Bauordnung bautechnische Nachweise (z.B. Brandschutznachweise) geführt werden.

Brandschutznachweise für Sonderbauten, für Gebäude der Gebäudeklasse 5 und für Mittel- und Großgaragen sind durch einen Prüfsachverständigen für Brandschutz zu bescheinigen oder durch die zuständige Bauaufsichtsbehörde zu prüfen.

Hierbei bescheinigt der Prüfsachverständige für Brandschutz im Auftrag des Bauherrn oder dessen Vertreter die Vollständigkeit und Richtigkeit der Brandschutznachweise (Bescheinigung Brandschutz I) unter Beachtung der Leistungsfähigkeit der örtlichen Feuerwehr. In diesem Verfahren ist die zuständige Brandschutzdienststelle zu beteiligen und deren Belange zu würdigen.

Im Zuge der Bauumsetzung überwacht und bescheinigt der Prüfsachverständige für Brandschutz stichprobenhaft die ordnungsgemäße Bauausführung hinsichtlich der Verwirklichung der von ihm bescheinigten Brandschutznachweise (Bescheinigung Brandschutz II).

Im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens werden regelmäßig Planungen angetroffen, welche von den bauordnungsrechtlichen Vorgaben abweichen. Die Bauaufsichtsbehörde kann nach Vorgabe des Art. 63 Abs. 1 BayBO Abweichungen von den öffentlich-rechtlichen Anforderungen unter Berücksichtigung des Zwecks der jeweiligen Anforderung und unter Würdigung der öffentlich-rechtlich geschützten nachbarlichen Belange zulassen. Prüfsachverständige für Brandschutz sind berechtigt, brandschutzrelevante Abweichungen anstelle der Genehmigungsbehörde zu bescheinigen (Bescheinigung Brandschutz III).

Der Prüfsachverständige für Brandschutz ist verpflichtet, seine Tätigkeit unparteiisch und unabhängig auszuführen. Im Rahmen der ihm obliegenden Pflichten ist dieser stets unabhängig und nicht an die Weisungen des Bauherrn gebunden.

Gerne werden wir für Sie im Rahmen Ihrer Baumaßnahme tätig und erstellen die Bescheinigung auf Vollständigkeit und Richtigkeit des Brandschutznachweises und der ordnungsgemäßen Bauausführung (Bescheinigung Brandschutz I + II).

Weiterhin bescheinigen wir brandschutzrelevante Abweichungen (Bescheinigung Brandschutz III) von öffentlich-rechtlichen Anforderungen des Bauordnungsrechts unter Berücksichtigung des Zwecks der jeweiligen Anforderung und unter Würdigung der öffentlich-rechtlich geschützten nachbarlichen Belange.

Brandschutz Renninger Baustellenbegehung
Brandschutz Renninger Prüfbericht

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