Die Erstellung von schutzzielorientierten Brandschutznachweisen und Brandschutzkonzepten ist der Tätigkeitsschwerpunkt unseres Ingenieurbüros.
Der Brandschutznachweis gilt als Nachweis gegenüber den Bauaufsichtsbehörden oder den Prüfingenieuren/Prüfsachverständigen für den vorbeugenden Brandschutz. Er belegt, dass die Belange des Baurechts hinsichtlich des Brandschutzes für die zur Genehmigung vorgelegte bauliche Anlage erfüllt sind.
Das Brandschutzkonzept umfasst die gesamte Brandschutzplanung, insbesondere für Sonderbauten. Es basiert auf den vereinbarten Schutzzielen (baurechtliche und zusätzliche objektbezogene Anforderungen) und enthält alle erforderlichen Brandschutzmaßnahmen bis zur ausführungsreifen Darstellung.
Unser Ingenieurbüro erstellt Brandschutznachweise gemäß Art. 62b BayBO und § 11 BauVorlV und Brandschutzkonzepte für alle Gebäudeklassen sowie Sonderbauten. Profitieren Sie von unserer Projekterfahrung bei der brandschutztechnischen Nachweisführung von Neubauten, Bestandsgebäuden und historischen Denkmälern.
Brandschutztechnische Stellungnahmen dienen zur Beurteilung und Abgrenzung brandschutztechnischer Fragestellungen außerhalb eines Brandschutznachweises.
Des Weiteren können diese Stellungnahmen herangezogen werden, um einzelne Fragestellungen zu bewerten und wichtige Entscheidungshilfen für Bauherren sowie für Planungs- und Ausführungsbeteiligte herbeizuführen.
Diese Stellungnahmen können ebenfalls frühzeitig als Abwägungskriterium im Zusammenhang mit einer Machbarkeitsstudie oder einer Bestandsanalyse für eine zielführende und wirtschaftliche Planung herangezogen werden.
Gerne erstellt unser Büro fachliche Stellungnahmen und Objektgutachten aus Sicht des vorbeugenden Brandschutzes.
Ein Flucht- und Rettungsplan dient der vereinfachten Vermittlung von relevanten Flucht- und Rettungswegen, über die Evakuierung und über Brandbekämpfungseinrichtungen in öffentlichen oder gewerblichen Gebäuden sowie in festgelegten baulichen Anlagen. Er ist bewusst auf die Benutzung möglichst weniger Worte zur Verständigung beschränkt.
Wir erstellen Flucht- und Rettungspläne nach DIN ISO 23601 und ASR A2.3. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.
Der Feuerwehrplan ist ein vorbereiteter Plan für die Brandbekämpfung und für Rettungsmaßnahmen an besonderen Orten oder Objekten. Somit sind Feuerwehrpläne Führungsmittel für die Einsatzkräfte der Feuerwehr und dienen der Einsatzvorbereitung, der besseren Orientierung sowie der Beurteilung der Lage.
Feuerwehrpläne für bauliche Anlagen werden im Genehmigungsverfahren durch Behörden und bauordnungsrechtliche Vorschriften gefordert und müssen zyklisch durch sachkundige Personen überprüft werden.
Wir bieten Ihnen die Erstellung von Feuerwehrplänen, zugehörigen Sonderplänen und Objektinformationen nach DIN 14095. Unsere Angebote erfassen die Sichtung der zugehörigen Brandschutznachweise und Auflagen der Behörden, notwendige Begehungen der baulichen Anlage, die Abtimmung mit den zuständigen Behörden und Brandschutzdienststellen, sowie die Übergabe der Plansätze in Feuerwehreinsatzordnern nach Wunsch der zuständigen Brandschutzdienststellen.
Ebenfalls erstellen wir die für den Einsatz der Feuerwehr notwendigen Laufkarten für Gebäude mit einer Brandmeldeanlage.
Profitieren Sie von unserer Praxiserfahrung! Gerne stehen wir für eine unverbindliche Beratung zur Verfügung.
Als Brandschutzordnung wird eine Regelung für das Verhalten der Personen innerhalb eines Gebäudes oder Betriebes im Brandfall sowie für die Maßnahmen, welche Brände verhüten sollen, bezeichnet.
Eine Brandschutzordnung gliedert sich in drei Teile:
Teil A richtet sich an alle Personen, die sich in dem Gebäude des Betriebes aufhalten. Dieser Teil umfasst in der Regel nicht mehr als eine DIN-A4-Seite, ist an mehreren Stellen gut sichtbar ausgehängt und enthält die wichtigsten Verhaltensregeln im Brandfall.
Teil B richtet sich vor allem an die Mitarbeiter des Betriebes. Er enthält wichtige Regeln zur Verhinderung von Brand- und Rauchausbreitung, zur Freihaltung der Flucht- und Rettungswege und weitere Regeln, die das Verhalten im Brandfall betreffen. Teil B wird allen Mitarbeitenden in schriftlicher Form ausgehändigt.
Teil C richtet sich an die Mitarbeitenden des Betriebes, die mit Brandschutzaufgaben betraut sind (Sicherheitsbeauftragter, Brandschutzhelfer, Brandschutzbeauftragter, …). In diesem Teil wird dieser Personenkreis mit der Durchführung von vorbeugenden brandschutztechnischen Maßnahmen vertraut gemacht.
Unser Unternehmen hat Erfahrungswerte in der konzeptionellen Erstellung von schutzzielorientierten Brandschutzordnungen in den Teilen A, B und C und in der Ausarbeitung von Evakuierungskonzepten für Industrieunternehmen, Behörden, Ämter, Kindertageseinrichtungen, Krankenhäuser und Versammlungsstätten.
Gerne helfen wir Ihnen, optimierte Brandschutzregeln in Form einer Brandschutzordnung als wichtiger Sicherheitsbaustein im Bereich des organisatorischen Brandschutzes und des Arbeitsschutzes in Ihrem Unternehmen zu etablieren.
Brandschutzbeauftragte sind vom Arbeitgeber schriftlich beauftragte und speziell ausgebildete Personen, die in einem Unternehmen den betrieblichen Brandschutz wahrnehmen. Der Schwerpunkt der Tätigkeit liegt dabei beim vorbeugenden Brandschutz.
Je nach gesetzlichen Voraussetzungen, können diese Unternehmerpflichten/Aufgaben, durch Bestellung eines/einer eigens ausgebildeten Mitarbeitenden oder auch durch einen/eine extern bestellte/n Brandschutzbeauftragte/n erfüllt werden. Auch von der Schadensversicherung des Unternehmens kann die Bestellung einer geeigneten Person gefordert werden.
Unsere Mitarbeitenden sind in zahlreichen mittelständigen und größeren Unternehmen als externe Brandschutzbeauftragte tätig. Neben Industriebetrieben betreuen wir Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen und Behörden.
Gerne stehen wir für Ihr Unternehmen als externer Brandschutzbeauftragter zur Verfügung oder unterstützen Führungskräfte und Brandschutzbeauftragte bei Ihren übertragenen Aufgaben im Bereich des organisatorischen Brandschutzes.
Gerne informieren wir Sie über unseren Tätigkeitsbereich und den möglichen Umfang einer Zusammenarbeit persönlich.
Im Zuge der Projektierung eines Gebäudes ist die bauordnungsrechtlich konforme Ausführung des vorbeugenden Brandschutzes nach den Vorgaben von genehmigten Brandschutznachweisen und Brandschutzkonzepten einzuhalten. Der Fachbauleitung Brandschutz kommt bei der brandschutztechnisch mängelfreien und wirtschaftlichen Erstellung eines Gebäudes eine zunehmend höhere Bedeutung zu.
Die Vielzahl an Bauprodukten und Bauarten bedingen ein umfassendes Wissen über die Anforderungen den Einbau betreffend, so dass sich die ganzheitliche Bauleitung oder Objektbetreuung in der brandschutztechnischen Umsetzung unterstützen lassen sollte. Nur eine konforme Umsetzung des Brandschutznachweises bzw. des Brandschutzkonzeptes gewährleistet die Wirksamkeit, Wirtschaftlichkeit und Funktionssicherheit der geplanten Brandschutzmaßnahmen.
Grundsätzlich unterstützt die Fachbauleitung Brandschutz als fachspezifische Bauleitung die allgemeine Bauleitung, übernimmt einzelne Aufgabenschwerpunkte und ist das Bindeglied zwischen den Sachverständigen für Brandschutz (Brandschutznachweisersteller), den Prüfsachverständigen/Prüfingenieuren für Brandschutz, den Prüfsachverständigen/Prüfingenieuren für sicherheitstechnische Einrichtungen und der jeweils zuständigen Genehmigungsbehörde. Das gemeinsame Ziel ist es, das Projekt fachgerecht sowie ohne zeitliche Verzögerungen fertig zu stellen.
Sowohl mit theoretischem Fachwissen als auch mit unseren umfangreichen Erfahrungswerten aus der praktischen Ausführung unterstützen wir Sie baubegleitend bei der Qualitätssicherung brandschutztechnischer Aspekte für Ihre Maßnahme. Dabei umfasst der Leistungsbereich der Fachbauleitung für Brandschutz neben der Bauüberwachung auch die dazugehörige umfassende Dokumentation, welche die Grundvoraussetzung für die brandschutztechnische Abnahme darstellt.
Den gewünschten Leistungsumfang stimmen wir mit Ihnen gerne individuell ab.
Komplexe Entwurfsplanungen der Architektur oder individuelle und besondere Nutzungskonzepte des Bauherrn werden in den bauordnungsrechtlichen Regelwerken nicht umfassend gewürdigt. Entsprechende Bauwerke und deren individuellen Anforderungen können mit diesen Regelwerken nur bedingt bewertet werden. Hier können Ingenieurmethoden im Brandschutz zum Ansatz gebracht werden, um die gleichwertige Sicherheit einer von den Vorschriften abweichenden Lösung nachzuweisen.
Nachweise des konstruktiven Brandschutzes (Brandlastberechnungen) können insbesondere bei Bestandsgebäuden oder bei der Realisierung von nicht geregelten Sonderlösungen, welche von den Technischen Baubestimmungen abweichen, angewandt werden. Neben einer Brandlastaufnahme wird der Feuerwiderstand von Bauteilen einzelfallbezogen ermittelt und dieser mit den Anforderungen in den Brandschutznachweisen und -konzepten abgeglichen.
Nachweise der Wirksamkeit des Rauchabzuges dienen zur Bemessung der Einhaltung von raucharmen Schichten durch rechnerische Simulationen, auf Basis von Zonen- oder Feldmodellen.
Nachweise der Räumung und Evakuierung finden Verwendung, wenn beispielsweise die Bemessung von Flucht- und Rettungswegen abweichend von bauordnungsrechtlichen Vorgaben realisiert werden soll. Verwendet werden Handrechenverfahren oder rechnerische Simulationen zur Ermittlung von Räumungszeiten und zur Optimierung der Anordnung der Flucht- und Rettungswege.
Im Rahmen unserer Planungstätigkeit erstellen wir objektbezogene Einzelnachweise unter Anwendung von Ingenieurmethoden des Brandschutzes.
Brandschutz
von der Entwurfsphase
bis zur Projektfertigstellung
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